Zuchtvoraussetzungen
Zuchtvorraussetzungen im KfT und im CBD
KfT
Die Ausführliche KfT-Zuchtzulassungsordnung finden sie hier Zuchtzulassungs-Ordnung
Die vom KfT/VDH Zugelassenen Untersuchungsstellen für Patellaluxation bei Hunden, finden sie hier Tierärzteverband
kleiner Tipp, geben sie bei der Suche mit PLZ nur die ersten 2-3 Ziffern ein!
Die wichtigsten Punkte einer ZZL im KfT :
Zuchtzulassungen dürfen nur von Zuchtrichtern ausgesprochen werden, die auf der VDH-Zuchtrichterliste eingetragen sind. Bei Zuchtzulassungsveranstaltungen für die Rassen des KfT dürfen nur speziell geschulte Zuchtrichter zum Einsatz kommen, die vom Vorstand auf Vorschlag des Zuchtrichterausschusses benannt werden.
Über die Standardkenntnisse hinaus müssen diese Richter Kenntnisse im Bereich der Überprüfung des Sozialverhaltens von Hunden besitzen.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Zur ZZL zugelassen werden nur Boston Terrier
- die in das Zuchtbuch oder das Register des KfT eingetragen und nicht mit einem Zuchtverbot belegt sind. – Jeder Terrier muss anhand seiner Tätowiernummer oder eines Transpondercodes (Mikrochip) eindeutig identifizierbar sein. – die nicht krankheitsverdächtig oder krank sind. – für die zwei Zuchtschaubewertungen von mindestens „Sehr Gut“ von KfT geschützten Ausstellungen vorliegen.
-Importierte Terrier, die in ihrem Ursprungsland legal kupiert wurden und daher nicht auf Zuchtschauen wie vor vorgeführt werden dürfen, können zur Erlangung dieser Formwertbeurteilungen auf Antrag beim Klubzuchtwart auf Zuchtzulassungsveranstaltungen vorgestellt werden.
Fehlt eine der notwendigen Voraussetzungen, ist der Hund von der Beurteilung ausgeschlossen.
Dies ist auf dem ZZ-Formular zu vermerken.
Wichtige Voraussetzungen zur ZZL – Bei der Rasse Boston Terrier dürfen maximal 4 Prämolare fehlen.
Nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Zuchtordnung des KfT gilt Folgendes:
Hunde mit PL 0 und 1 dürfen in der Zucht eingesetzt werden, während Hunde mit dem Ausprägungsgrad 2, 3 und 4 grundsätzlich von der Zucht ausgeschlossen werden, da sie eindeutig als klinisch krank bezeichnet werden müssen. Langfristig kann auf diese Weise die erblich bedingte Patellaluxation auf ein akzeptables Maß zurückgedrängt werden. – Ein DNA Profil über Laboklin muss erstellt worden sein.
Von besonderer Bedeutung ist die Beurteilung des stresstoleranten und sozial verträglichen Verhaltens der Hunde. Beim* Wesenstest* ist zu überprüfen das
Verhalten während der Erscheinungsbildbeurteilung
Verhalten in einer Menschengruppe
Verhalten mit Artgenossen
Verhalten bei akustischen Einflüssen
Verhalten bei auffälligen optischen Reizen
Temperament
Erteilte Zuchtzulassungen im Alter von 9-15 Monaten gelten nur 1 Jahr!
Hat der Hund den 15. Lebensmonat überschritten, gilt die ZZL bis zum Erreichen der Zuchtaltersgrenze. (Bei Hündinnen bis 8 Jahre, bei Rüden unbegrenzt)
Hat der Hund den 20. Lebensmonat überschritten und werden drei Formwertbeurteilungen „Vorzüglich“ von KfT/VDH geschützten Zuchtschauen vorgelegt, kann der Hund zusätzlich angekört werden.
Hündinnen dürfen frühestens nach Vollendung des 15. Lebensmonats in der Zucht eingesetzt werden.
Rüden dürfen frühestens nach Vollendung des 12. Lebensmonats zur Zucht eingesetzt werden.
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CBD
Die Zuchtzulassungsordnung vom 1.CBD ist leider nicht öffentlich hinterlegt. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt dass die Verordnungen lediglich für Mitglieder des Vereines zugänglich seien.
Ohne Gewähr sind allerdings folgende Voraussetzungen bekannt:
- ein Rüde kann mit 13 Monaten, eine Hündin mit 14 Monaten zur ZZL vorgestellt werden – zur Zucht eingesetzt dürfen Rüden ab 14 Monaten – zur Zucht eingesetzt werden dürfen Hündinnen ab 15 Monaten – es muss eine Patella-Untersuchung von einem anerkannten VDH-Tierarzt durchgeführt werden. – es müssen zwei Zuchtschabewertungen mit der Note „Vorzüglich“ und „Sehr gut“ vorliegen – die Zuchtzulassung wird von diversen Vereinszuchtwarten durchgeführt











